PREISE |
Preise und Shootings Ihre Fotos bleiben für Sie 12 Monate in unserem Archiv ! Portrait/Beauty/Fashion Akt/Erotik Paar – Shooting Friends-Shooting (bis zu 3 Personen) Kids und Teenies (bis max. 2 Personen) My Family (im Studio, max. 2 Erwachsene und 2 Kinder) Babybauch/Baby „Step-By-Step” Babyshooting Pin up - Shooting Outdoorshooting Sedcard Shooting (Druck- und Gestaltungskosten exklusive) Business (online oder klassisch) Webnutzung : Printanwendung: Print und Webnutzung: Fotokalender Fotobuch „Me, Myself and I” • Professionelle Beratung Auf Wunsch bieten wir Ihnen zusätzliche Leistungen für Fotoshootings an: • Styling (Haar und Make-up) Mann/Frau 40,- EUR • ausgewählte Bilder in geringer Auflösung • 1 bearbeiteter Fotoabzug in Din A4 25,- EUR Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie haben einen Speziellen Wunsch? • Indoor Kein Problem! Wollen Sie aus ihren persönlichen Fotos einen Eyecatcher oder eine eigene künstlerische, Wanddekoration machen? Bestellen Sie ihre ausgewählten Fotos bei uns Make-up Workshop Jeder weitere Abzug in Din A4 oder Din A5 25,- EUR Kommen Sie einfach bei uns im Studio vorbei oder rufen Sie an. FaceLounge berät Sie gerne! |
SHOOTING ABLAUF |
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MIETSTUDIO |
Erste Stunde 50,- Euro Zweite Stunde 66,- Euro Jede weitere Stunde 20,- Euro - Hochwertige Studioausrüstung - Eine kostenlose Einweisung in die Handhabung der Technik - Bei Bedarf steht unser Make-up Artist zum Preis von 60,- Euro/Stunde zur Verfügung. Hintergrundpappe ist Verbrauchsmaterial. Daher behalten wir uns das Recht vor (je nach Verschleiß) pro benutzten Meter 7,- Euro in Rechnung zu stellen. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ohne Ausnahme für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Auftraggebern. 2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits bedarf es insoweit nicht. 3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird. 4. Verträge und Ergänzungen bedürfen der von beiden Vertragsteilen unterzeichneten Schriftform. Mündliche Vereinbarungen und einseitig erteilte Aufträge sind unwirksam, sofern sie nicht von unserer Seite schriftlich bestätigt werden. 5. Berechnungsgrundlage ist unsere jeweils gültige Preisliste. Eventuelle Abweichungen haben nur Gültigkeit, sofern diese von uns schriftlich bestätigt wurden. 6. Die Räume sowie die Geräte dürfen nicht zweckentfremdet benutzt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung seines Shootings einzuhalten. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht. Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vor geplantem Shooting-Beginn abgesagt werden, da sonst die volle Berechnung entsprechend unserer Preisliste verrechnet wird. Der Auftraggeber hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätig werdenden Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und Geräte sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte (z. B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis und Studioaufsicht erforderlich. Der Mieter haftet auch dann für alle entstehenden Schäden. In sämtlichen dem Auftraggeber überlassenen Räumen behalten wir das Hausrecht. Wir können diese Räume jederzeit durch von uns beauftragte Personen betreten lassen. 2 Inanspruchnahme der Räume und technischen Einrichtungen 1. "FACELOUNGE" vermietet an den Auftraggeber die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten für die dort festgelegte Dauer. 2. Die Vermietung ist grundsätzlich nur während der Anwesenheit eines Studio-FACELOUNGE-Mitarbeiters, also nur ohne Schlüsselübergabe möglich. 3. Das Recht zur Nutzung steht ausschließlich dem Auftraggeber zu; Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig. 4. Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räume durch den Auftraggeber selbst, oder auf Rechnung des Auftraggebers aufgeräumt, gereinigt und in den ursprünglichen Zustand versetzt. 5. Der Auftraggeber hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räume und Gegenstände sowie des Zubehörs zu überzeugen. Rügt er etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung als von ihm anerkannt. 6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm überlassenen Räume und Gegenstände pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. 7. In den "FACELOUNGE"-Räumlichkeiten besteht generelles Rauchverbot, da die Möblierung sowie optische Geräte sonst Schaden nehmen würden. 3 Haftung des Auftraggebers 1. Die Gefahr für die Mietsache und übernommenen Gegenstände geht mit der Leistung an den Auftraggeber auf ihn über. Ebenso trägt er die Transport- und Versandgefahr, auch dann, wenn Transport oder Versand vom "FACELOUNGE" durchgeführt werden. 2. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit der Studionutzung stehen. 3. Der Auftraggeber ist dem "Studio" für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und aller sonstigen behördlichen Vorschriften und Auflagen verantwortlich. 4. Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dieser hat von allen während der Mietzeit auftretenden Schäden dem "FACELOUNGE" unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten. 5. Abhanden gekommene, defekte oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von "FACELOUNGE" entweder vom Auftraggeber auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen, oder werden dem Auftraggeber zum aktuellen Tagespreis in Rechnung gestellt. Beschädigungen in den Mieträumen sind nach Wahl von "FACELOUNGE" entweder vom Auftraggeber selbst zu beseitigen, oder werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 6. Der Auftraggeber trägt die Verkehrssicherungspflicht im Bereich der ihm überlassenen Mietsache. 4 Haftung von "FACELOUNGE" 1. Der Auftraggeber übernimmt die Räumlichkeiten und die sonstigen Einrichtungen, Geräte, Maschinen und dergleichen in dem Zustand, in dem sie sich bei Übergabe befinden. "FACELOUNGE" übernimmt keine Gewähr, dass die Räumlichkeiten den behördlichen und sonstigen Auflagen und Vorschriften im Hinblick auf die beabsichtigte Nutzung durch den Auftraggeber entsprechen. Der Auftraggeber hat sich selbst über die einschlägigen Vorschriften zu informieren und auf deren Einhaltung zu achten. 2. " FACELOUNGE " übernimmt keine Haftung für Gegenstände irgendwelcher Art, die der Benutzer in die gemieteten Räume eingebracht hat, und gewährt hierfür auch keinen Versicherungsschutz. 3. " FACELOUNGE " übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Auftraggeber oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache oder vereinbarter Leistungen Schäden, gleich welcher Art, entstehen. Für diesen Fall hat der Auftraggeber weder ein Zurückbehaltungsrecht, noch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Darüber hinaus ist jede Haftung von " FACELOUNGE " ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht dem Betrieb, einem seiner gesetzlichen Vertreter oder einem seiner Erfüllungs- oder bzw. Verrichtungsgehilfen eine zumindest grob fahrlässige Rechtsverletzung zu Last fällt. 5 Beendigung des Vertrages 1. " FACELOUNGE " ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtung das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, gegen ihn ein Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahren gestellt oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wird. Die gleichen Rechte stehen " FACELOUNGE " zu, wenn der Auftraggeber die Betriebssicherheit gefährdet oder in einer solch schwerwiegenden Weise gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, dass dies mit den Interessen von " FACELOUNGE" nicht mehr zu vereinbaren ist. 6 Gerichtsstand und Erfüllungsort 1. Gerichtsstand ist Oldenburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. |
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Steuernummer: 64/123/07498 Inhaberin: Sima Koocheki Gerichtsstand: Oldenburg Bei Nichteinhaltung des Shootingtermins wird die zuvor geleistete Anzahlung von 40,- EUR als Ausfallgebühr Berechnet. Bei rechtzeitiger Absage (7 Werkage vor dem vereinbarten Termin) wird die Anzahlung zurück gezahlt. Haftungsausschluss Verweise und Links Urheber- und Kennzeichenrecht Angebote und Gutscheine Pro Aktion wie Shooting/ Workshop gilt immer nur maximal ein Gutschein oder ein Angebot. Die Preise im Rahmen eines Angebots, die Firmen gegenüber genannt werden, verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Stylingfotostudios FACELOUNGE, 1. Allgemeines 2. Vertragsabschluß 3. Urheberrechtliche Bestimmungen 3.2. Der Vertragspartner bzw. Kunde ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: „©FACELOUNGE - Stylingfotostudio“; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des §74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk. 3.3. Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung von FACELOUNGE. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem, FACELOUNGE bekannten Vertragszweck erforderlich sind. 3.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung/ Namensnennung erfolgt. 3.5. Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG. 3.6. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen 4. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung 4.2. FACELOUNGE ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner bzw. Kunde ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc). 4.3. FACELOUNGE wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu. 5. Ansprüche Dritter 6. Verlust und Beschädigung 6.2. Punkt 6.1. gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern. 6.3. Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten. 7. Leistung und Gewährleistung 7.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet FACELOUNGE nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 7.4. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. 7.5. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleis-tungsfrist beträgt drei Monate. 7.6. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch FACELOUNGE zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von FACELOUNGE abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbe-stellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 5.1. gilt entsprechend. 7.7. Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allfälliger Lieferverzöge-rungen gilt Punkt 5.1. entsprechend. 7.8. Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und/ oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist. 8. Werklohn 8.2. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt. 8.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch FACELOUNGE erfolgt, sind gesondert zu bezahlen. 8.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand. 8.6. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht FACELOUNGE mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen. 8.7. Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. 9. Lizenzhonorar 9.2. Das Veröffentlichungshonorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. 9.3. Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch. 10. Leistung und Honorar – GRAFIK & DTP 11. Präsentationen – GRAFIK & DTP 12. Eigentumsrecht und Urheberschutz – GRAFIK & DTP 13. Kennzeichnung – GRAFIK & DTP 14. Genehmigung – GRAFIK & DTP 15. Termine – GRAFIK & DTP 15.3. Terminverschiebung - Bei Verschiebung des Termins innerhalb von sieben Werktagen vor dem vereinbarten Termin wird die Anzahlung auf das neue Shooting angerechnet. Bei Nichteinhaltung dieser Frist gilt die zuvor geleistete Anzahlung automatisch als Ausfallgebühr. 15.4. Bei Gutscheinen jeglicher Art ist der Veranstalter, bei Nichteinhaltung der Absage- oder Verschiebungsfrist (sieben Werktage vor dem vereinbarten Termin)nicht dazu verpflichtet eine Rückerstattung zu leisten. Dies gilt auch für Gutscheine, die über ein Internetportal zum Beispiel von Erlebnisveranstaltern erworben worden sind. 16. Zahlung – GRAFIK & DTP 17. Gewährleistung und Schadenersatz – GRAFIK & DTP 18. Haftung 19. Anzuwendendes Recht 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand … |
FAQTerminvereinbarung: Wartezeit Terminreservierung Terminabsage Bei Verschiebung des Termins (innerhalb von sieben Werktagen vor dem vereinbarten Termin) wird die Anzahlung auf das neue Shooting angerechnet. Bei Nichteinhaltung dieser Frist gilt die zuvor geleistete Anzahlung automatisch als Ausfallgebühr. Gutscheine Begleitung beim Shooting Vorbereitung für das Shooting Was Sie zum Shooting mitbringen sollen, wird Ihnen in einem individuellen Beratungsgespräch mitgeteilt, denn das ist abhängig von Ihrem Shooting und Ihren Vorstellungen und Wünschen. Unser Studio verfügt zwar zusätzlich über einen begrenzten Fundus an Kleidung und Accessoires, aber nicht in allen Größen. Make-up für Shootings Mehrere Stylings Friseurbesuch - ist nicht nötig Ihre Fotos Direkt nach dem Shooting erhalten Sie noch einen Index mit Ihren Bildern in geringer Auflösung, damit sie auch noch Monate nach Ihrem Besuch bei uns wissen, welche Fotos bei uns noch archiviert sind. Anreise |
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dann bist Du in unserem Team genau richtig. Bei Interesse sende bitte eine schriftliche Bewerbung (kurzes Anschreiben mit Foto und vollständigen Kontaktdaten) mit
an Facelounge – Stylingfotostudio Markt 22, 26122 Oldenburg.
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